Neutral. Erfahren. Stark in der Konfliktlösung.
Sie wünschen Beratung?
Termin vereinbarenBei der Mediation handelt es sich um eine Methode der gewaltfreien Konfliktbearbeitung. Mediation ist ein freiwilliges, zukunftsweisendes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung zwischen den Parteien eines Mediationsverfahrens, welches die Methoden der juristischen Streitbeilegung ergänzen soll.
In dem Mediationsverfahren sollen die Parteien durch die Vermittlung eines neutralen Dritten - des Mediators - darin unterstützt werden, selbst Lösungen für ihre Konflikte zu entwickeln.
Diese Lösungen führen die Parteien eigenständig herbei mit dem Vorteil, dass diese ihre eigenen Lösungen auch akzeptieren.
Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass Konfliktpartner fähig sind, die für sie akzeptable Lösung gemeinsam zu finden. Das setzt natürlich voraus, dass die Beteiligten wieder in ein Gespräch kommen, das konstruktiv ist, so dass alle Meinungen und Sichtweisen gehört werden.
Dazu brauchen die meisten Menschen in Konfliktsituationen Unterstützung in der Person eines Mediators, einer Mediatorin. Sie übernehmen diese Aufgabe ohne dabei Vorschläge zu machen, Verurteilungen auszusprechen, oder Partei zu ergreifen.
Bei Mediation geht es um Einsicht - nicht um Rechthaberei. Es gibt keine Verlierer. Beide Parteien können im konstruktiven Gespräch nur gewinnen. Mediation istvornehmlich eine verbale Methode. Das bedeutet, dass das Sich-Mitteilen (Fakten und Gefühle) und das gegenseitige Zuhören eine wichtige Rolle spielen.
Mediatorlnnen sind dafür verantwortlich, dass dies in richtiger Weise geschieht und tatsächlich die richtigen Konfliktpunkte herausgearbeitet werden.
Sie befähigt Konfliktparteien zu einem gemeinsamen Umgang mit Konflikten, führt zu Klärung von Beziehungen und entwickelt die Konfliktkompetenz der Medianden.
Im Rahmen eines Mediationsverfahrens müssen einige allgemein anerkannte Verfahrensgrundsätze beachtet werden, damit das Mediationsverfahren erfolgreich durchgeführt und beendet werden kann:
Diese Grundsätze sind in der dem Mediationsverfahren zu Grunde liegenden Mediationsvereinbarung verankert.
...ist, dass sich die Konfliktparteien im Mediationsverfahren nicht selbst überlassen bleiben, sondern Verhaltensmuster und -regeln zuvor festgelegt sind. Nur so können die Konfliktparteien ihre Differenzen in einem ordnungs- gemäßen, klar definierten Verfahren lösen. Der Mediator macht die Konfliktparteien vor Beginn des Verfahrens mit den oben genannten Prinzipien vertraut und unterstützt sie mit diesen Prinzipien und einem strukturierten Verfahrensablauf bei ihrer eigenen Konfliktlösung.
Weitere Informationen zur Mediation finden Sie beim Bundesverband Mediation e.V.
Sommer und Partner vermittelt für Sie Konflikte
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin.