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Mediation - Was bedeutet das eigentlich

Bei der Mediation handelt es sich um eine Methode der gewaltfreien Konfliktbearbeitung. Mediation ist ein freiwilliges, zukunftsweisendes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung zwischen den Parteien eines Mediationsverfahrens, welches die Methoden der juristischen Streitbeilegung ergänzen soll.

In dem Mediationsverfahren sollen die Parteien durch die Vermittlung eines neutralen Dritten - des Mediators - darin unterstützt werden, selbst Lösungen für ihre Konflikte zu entwickeln.

Diese Lösungen führen die Parteien eigenständig herbei mit dem Vorteil, dass diese ihre eigenen Lösungen auch akzeptieren.

»Wir bieten die Alternative zur gerichtlichen Streitbeilegung«

Wie funktioniert eine Mediation?

Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass Konfliktpartner fähig sind, die für sie akzeptable Lösung gemeinsam zu finden. Das setzt natürlich voraus, dass die Beteiligten wieder in ein Gespräch kommen, das konstruktiv ist, so dass alle Meinungen und Sichtweisen gehört werden.

Dazu brauchen die meisten Menschen in Konfliktsituationen Unterstützung in der Person eines Mediators, einer Mediatorin. Sie übernehmen diese Aufgabe ohne dabei Vorschläge zu machen, Verurteilungen auszusprechen, oder Partei zu ergreifen.

Was ist das besondere an dieser Methode?

Bei Mediation geht es um Einsicht - nicht um Rechthaberei. Es gibt keine Verlierer. Beide Parteien können im konstruktiven Gespräch nur gewinnen. Mediation istvornehmlich eine verbale Methode. Das bedeutet, dass das Sich-Mitteilen (Fakten und Gefühle) und das gegenseitige Zuhören eine wichtige Rolle spielen.

Mediatorlnnen sind dafür verantwortlich, dass dies in richtiger Weise geschieht und tatsächlich die richtigen Konfliktpunkte herausgearbeitet werden.

Welchen Nutzen hat die Mediation?

Sie befähigt Konfliktparteien zu einem gemeinsamen Umgang mit Konflikten, führt zu Klärung von Beziehungen und entwickelt die Konfliktkompetenz der Medianden.

Die Grundsätze der Mediation

Im Rahmen eines Mediationsverfahrens müssen einige allgemein anerkannte Verfahrensgrundsätze beachtet werden, damit das Mediationsverfahren erfolgreich durchgeführt und beendet werden kann:

  • Selbstverantwortlichkeit
  • Freiwilligkeit
  • Ergebnisoffenheit
  • Neutralität des Mediators
  • Informiertheit der Beteiligten und
  • Vertraulichkeit.

Diese Grundsätze sind in der dem Mediationsverfahren zu Grunde liegenden Mediationsvereinbarung verankert.

Die Prinzipien der Mediation:

Selbstverant-
wortlichkeit

Dies bedeutet, dass die Parteien selbst die Lösung ihres Konfliktes erarbeiten müssen, der Mediator ist hierzu nicht befugt. Auch sind die Parteien die Experten ihres eigenen Konflikts und wissen besser als jeder andere, wie ihr Konflikt entstanden ist und wie er zu lösen ist. Der Mediator vermittelt lediglich und setzt den für die Konfliktlösung erforderlichen Rahmen.

Freiwilligkeit

Dies setzt voraus, dass die Parteien aus ihrer eigenen Entscheidung heraus bereit sind, das Verfahren durchzuführen und bei dieser Entscheidung keinerlei Zwängen unterliegen. Denn das Mediationsverfahren kann lediglich dann erfolgreich abgeschlossen werden, wenn die Parteien in ihrer Autonomität nicht beschränkt sind. Ein Ausfluss dieses Prinzips ist die Möglichkeit, dass die Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen das Mediationsverfahren beenden können, ohne dass ihnen Nachteile entstehen.

Ergebnisoffenheit

Dies besagt, dass es ein feststehendes Ergebnis für den Ausgang des Mediationsverfahrens nicht gibt. Steht fest, dass eine Partei nur einen bestimmten Ausgang akzeptieren wird, ist das Mediationsverfahren nicht anwendbar. Denn nur bei Ergebnisoffenheit sind die Parteien in der Lage, miteinander zu verhandeln und sich auf das jeweilige Gegenüber einzulassen.

Neutralität des
Mediators

Dies setzt ein absolut neutrales Verhalten des Mediators vor, während und nach Abschluss des Mediationsverfahrens den Parteien gegenüber voraus. Der Mediator steht in der Mitte zwischen den Konfliktpartnern. Er vertritt keinen der Konfliktpartner parteilich, gerichtlich oder außergerichtlich gegen den anderen. Nur bei dauerhafter Neutralität wird der Mediator als vermittelndes Organ die Anerkennung und Akzeptanz der Parteien sowie die notwendige Autorität diesen gegenüber gewinnen können. Denn der Mediator hat - anders als der gesetzliche Richter - keine vom Staat zugewiesene Autorität im Sinne einer alleinigen Entscheidungsgewalt.

Informiertheit der Beteiligten

Dies besagt, dass die Parteien des Mediationsverfahrens über alle entscheidungserheblichen Tatsachen sowie über die derzeitige Rechtslage umfassend informiert sein müssen. Ferner, dass die Konfliktpartner alle Informationen, Tatsachen und Belege, die für die Mediation erheblich sind, offen legen. Denn nur so kann eine dauerhafte, d.h. endgültige Konfliktbeilegung gewährleistet werden. Eine Partei, die einer Mediationsvereinbarung zugestimmt hat, welche auf Grund von Falsch- oder Nichtinformationen getroffen wurde, wird sich an diese gebunden fühlen und der Konflikt würde erneut aufleben.

Vertraulichkeit

Dies umfasst einen strikt vertraulichen Umgang mit allen im Mediationsverfahren bekannt gewordenen Tatsachen, Informationen usw. durch alle Beteiligten. Das heißt, dass sich die Medianten und der Mediator zur Verschwiegenheit verpflichten. Mit der entscheidenden Folge, dass der Mediator nach dem Scheitern eines Meditationsprozesses in einem möglichen späteren Gerichtsverfahren nicht als Zeuge zur Verfügung steht. Grundlage der Vertraulichkeit ist die Mediationsvereinbarung der Parteien.

Der Sinn dieser Prinzipien ...

...ist, dass sich die Konfliktparteien im Mediationsverfahren nicht selbst überlassen bleiben, sondern Verhaltensmuster und -regeln zuvor festgelegt sind. Nur so können die Konfliktparteien ihre Differenzen in einem ordnungs- gemäßen, klar definierten Verfahren lösen. Der Mediator macht die Konfliktparteien vor Beginn des Verfahrens mit den oben genannten Prinzipien vertraut und unterstützt sie mit diesen Prinzipien und einem strukturierten Verfahrensablauf bei ihrer eigenen Konfliktlösung.

Weitere Informationen zur Mediation finden Sie beim Bundesverband Mediation e.V.

Ihre Mediatorin

Nadja Sommer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Partnerin
Mediatorin

»Als Anwälte können wir Ansprüche durchsetzen und Klagen gewinnen. Gute Lösungen kennen keine Gewinner und Verlierer.«

Sommer und Partner vermittelt für Sie Konflikte
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