Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
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Termin vereinbaren»Nur wer die Spielregeln kennt, kann in dem taktisch geprägten Arbeitsrecht beste Ergebnisse erzielen.«
Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen im gesamten Bundesgebiet. Wir vertreten Sie bei allen arbeitsrechtlichen Problemen, insbesondere bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, wie z.B. Kündigungen.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt? Oder Ihr Unternehmen plant einen Stellenabbau, von dem Sie betroffen sein können?
Im Arbeitsrecht gilt es schnell zu handeln. So haben Sie z.B. nach Erhalt der Kündigung nur drei Wochen Zeit, beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Versäumen Sie die Frist, können Sie weder Ihren Job noch eine Abfindung erhalten. Auch bei Zahlungsansprüchen sind häufig kurze Ausschlussfristen zu beachten.
Unsere drei Fachanwälte für Arbeitsrecht bieten Ihnen eine tiefere, weitergehende Spezialisierung im Arbeitsrecht, um Ihren Fall noch besser beraten und vertreten zu können.
In Kündigungsstreitigkeiten vertritt Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Sommer deutschlandweit überwiegend Führungskräfte, leitende Angestellte sowie Geschäftsführer und Vorstände, die aufgrund ihrer Position regelmäßig besonders hart getroffen werden, wenn Unternehmen sich unerwartet von ihnen trennen wollen. Gerade bei Führungskräften besteht ein erheblicher Spielraum für Verhandlungen von hohen Abfindungsbeträgen, für die neben Erfahrung im Umgang mit »großen Gegnern« auch eine gehörige Portion Verhandlungsgeschick erforderlich ist.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Sommer vertritt Sie mit dem nötigen Weitblick, um beste Ergebnisse für Ihren Fall zu erzielen.
Unser weiterer Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Stoll ll.m. berät Sie aufgrund seiner Zusatzqualifikationen in sämtlichen Fällen mit Bezug zum Internetrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht oder sonstigen onlinebezogenen Sachverhalten.
Verhaltensbedingte sowie außerordentliche, fristlose Kündigungen weisen häufig einen Bezug zum Strafrecht auf. Hier ist unser Rechtsanwalt Philipp Hain der richtige Ansprechpartner, da er als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht beide Rechtsgebiete im Blick hat.
Sommer und Partner – Ihr Team für Arbeitsrecht.
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