Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
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Das Vertriebsrecht ist das Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen. Es umfasst insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Handelsvertreter, Versicherung und Versicherungsvertreter, Franchisegeber und Franchisenehmer sowie Hersteller, Lieferant und Vertragspartner.
Robert F. Mager (US-Pädagoge)
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