Straßenverkehrs- und Bußgeldrecht
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Termin vereinbarenWir setzen Ihre Ansprüche gegen Haftpflichtversicherungen und Halter bei Verkehrsunfällen durch und verteidigen Sie bei Owi-Verfahren gegen Bußgelder, Führerscheinentzug oder sonstige Auflagen.
im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bzw. dem Führen eines Kraftfahrzeuges, wie z.B. Fahrlässige Körperverletzung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr.
Im Zusammenhang mit dem An- oder Verkauf von Kraftfahrzeugen oder einer Kfz-Reparatur, wie z.B. Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, Hersteller/Händlergarantieerklärungen, Vermittlungsaufträge etc.
Wie beispielsweise:
Wie z.B.
Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bzw. dem Führen eines Kraftfahrzeuges, wie z.B.
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