Unternehmens­nachfolge

Rechtliche Nachfolgregelung durch Sommer und Partner

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Rechtsanwalt für Unternehmens­nachfolge in Ansbach und Roth

Rechtsanwälte für Unternehmens­nachfolge im ganzen Bundesgebiet

FÜR UNTERNEHMER

Mit zwei Fachanwälten ist die Unternehmensnachfolge ein Schwerpunkt unserer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei.

In Deutschland stehen zigtausende Unternehmen vor dem Problem, ihr Unternehmen in die nächste Generation zu übergeben. Oftmals fehlt es an geeigneten Nachfolgern. Viele Unternehmer greifen dieses wichtige Thema erst spät oder zu spät an, so dass eine geordnete Übergabe kaum noch möglich ist. Wenn Sie noch keine Nachfolgeregelung für Ihr Unternehmen getroffen haben, sollten Sie nicht länger zögern und die Sache jetzt angreifen.

Neben der Unternehmensnachfolge sollte jeder Unternehmer über einen Notfallplan verfügen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen.

Sind Sie der einzig vertretungsberechtigte Geschäftsführer Ihrer GmbH? Dann möchten Sie sicherlich nicht einem Berufsbetreuer die Führung Ihres Unternehmens und Ihrer Finanzen überlassen, wenn Sie hierzu nicht mehr in der Lage sein sollten.

Unternehmensnachfolge

FÜR UNTERNEHMER

Eine Unternehmensnachfolge durch die Übergabe an ein Familienmitglied, das Management, einen Investor oder an einen Mitbewerber erfordert fachgerechte Beratung. Neben wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Punkten spielen dabei in der Regel auch familiäre und soziale Aspekte eine Rolle. Dies gilt es bei der Planung der Nachfolge zu berücksichtigen.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge, beraten und betreuen Sie umfassend und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die passenden Lösungen.

Hier ein Auszug unserer Tätigkeiten:

  • Strategische Beratung
  • Begleitung 
  • Erstellung der Nachfolgevereinbarungen

Unternehmensvorsorge

FÜR UNTERNEHMER

Ein gesundheitliche Notfall sollte Unternehmer, insbesondere alleine vertretungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH, in rechtlicher Hinsicht niemals unvorbereitet treffen. Deshalb empfehlen wir jedem Unternehmer für den Fall, dass er durch einen Unfall oder eine unerwartete oder altersbedingte Krankheit ausfällt, entsprechende Vorsorgemaßnahmen im Rahmen eines Notallplans. 

Wir beraten Sie umfassend und individuell und unterstützen Sie unter anderem bei 

  • Prokura
  • Handlungsvollmacht
  • Unternehmervorsorgevollmacht
  • Unternehmertestament
  • Patientenverfügung

Unternehmenskauf

FÜR UNTERNEHMER

Das weitgehend vom englischsprachigen Raum geprägte Unternehmenskaufrecht (Mergers & Acquisitions »M&A«) zählt zu den komplexesten Rechtsgebieten, da nahezu alle rechtlichen Fachbereiche betroffen sind. Daher ist es umso wichtiger, bei der Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung einen guten Überblick zu behalten, ohne die Vielzahl an Detailproblemen außer Acht zu lassen.

Dies erfordert viel Erfahrung und ein einiges an Verhandlungsgeschick. Nicht selten scheitert ein Unternehmenskauf an dem ungeschickten oder übereifrigen Verhalten der Berater

Wir beraten und vertreten überwiegen kleine und mittelständische Unternehmen bei dem Verkauf, der Übertragung oder sonstige Beteiligung ihres Unternehmens. Dabei arbeiten wir üblicherweise in Teams zusammen, um alle betroffenen Fachbereiche spezialisiert abdecken zu können.

Innerhalb der letzten Jahre konnten wir so eine ganze Reihe von mittelständischen Unternehmen erfolgreich bei dem Verkauf oder Kauf ihres Unternehmens rechtlich begleiten. 

Rechtliche Beratung

Wir sind außerdem bei folgenden Themen für Sie da:

Letter-of-Intend (LOI) / Absichtserklärungen

Non-Disclosure-Agreement (NDA) / Geheimhaltungsvereinbarungen

Due Diligence (DD) / Risikoprüfung

Share Deal / Verkauf von Gesellschaftsbeteiligungen

Asset Deal / Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter

Sale and Puchase Agreement (SPA)

Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen

»Beim Unternehmenskauf gilt es den Überblick über die rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge zu bewahren.«

Dr. Randolf Ohnesorge, Rechtsanwalt

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