Scheidung und Familienrecht für Unternehmer

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Komplettbetreuung durch unser Anwalts- und Steuerberatungsteam

Eine Trennung kann gerade bei Unternehmern schnell zu existenziellen Problemen führen, wenn z.B. das Unternehmen gemeinsam aufgebaut wurde und bei einer Scheidung hohe Zugewinn- und Unterhaltsansprüche im Raum stehen.

Die meisten Unternehmer verfügen nicht über einen Ehevertrag oder haben ihr Unternehmen durch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft von etwaigen Ansprüchen bei einer Scheidung ausgenommen.

Bei Unternehmerscheidungen spielen häufig auch die Bewertung von Unternehmen, Beteiligungen und Immobilien eine große Rolle. Hier profitieren Sie davon, dass wir mit kurzen Wegen auf unsere Steuerberater und im Unternehmensrecht spezialisierte Rechts- und Fachanwälte zugreifen können.

»Spezialisierte Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand für optimale Ergebnisse bei Ihrer Unternehmerscheidung.«

Auszug unserer Themen bei Unternehmer-Scheidungen:

Eheverträge und Erbverträge

In einem Ehevertrag regeln Ehegatten die zwischen ihnen bestehenden rechtlichen Beziehungen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne insbesondere zu den Themen:
  • Güterrecht, Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Güterstandsschaukel
  • Ehegattenunterhalt, Ausschluss und Modifikation
  • Versorgungsausgleich, Ausschluss und Modifikation

Scheidungsfolgen-Vereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein notarieller Vertrag im Fall der Krise. Einvernehmliche Lösungen zu Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich uvm. können hierin festgelegt werden. Wir beraten Sie gerne zu dieser streit- und kostensparenden Lösung.

Gerichtliche Vertretung bundesweit

Unsere Fachanwälte lassen Sie auch bei auswärtigen Gerichtsterminen im gesamten Bundesgebiet nicht im Regen stehen. Welches Gericht für familienrechtliche Angelegenheiten zuständig ist, bestimmt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Scheidung

Durch Scheidung wird die Ehe aufgelöst, wenn sie gescheitert ist. Auch im gerichtlichen Scheidungsverfahren ist Gestaltung möglich durch den Zeitpunkt der Antragstellung oder die Einreichung von Folgesachen (Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich uvm.). Welche Möglichkeiten für Sie bestehen erfahren Sie von uns bereits im Termin zur Erstberatung.

Trennungsunterhalt

Nach der Trennung von Ehegatten oder Lebenspartnern bestehen gesetzliche Unterhaltspflichten. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der Ehegatten. Nach Ermittlung des bereinigten Einkommens wird der Bedarf jedes Einkommens nach dem Grundsatz der Halbteilung bestimmt und die Zahlungsverpflichtung des Besserverdieners bestimmt. Gerade bei Selbständigen birgt die Einkunftsermittlung Tücken. Von dem während der Ehe nicht erwerbstätigen Ehegatten wird in der Regel nicht verlangt, selbst Einkünfte im Trennungsjahr zu erwerben. Auf den Unterhalt während der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung kann nicht im Voraus verzichtet werden.

Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Nach rechtskräftiger Scheidung ist jeder Ehegatte im Grundsatz verpflichtet, selbst für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Ausnahmen existieren, insbesondere bei notwendiger Betreuung gemeinsamer (kleiner) Kinder, alters- oder krankheitsbedingter Erwerbslosigkeit, fehlender Altersvorsorge oder wenn eine Aufstockung nötig ist. Relevant sind stets die Umstände des Einzelfalles und verbietet sich eine schematische Betrachtung, was eine gute Argumentation notwendig macht. Gerne vertreten wir Ihre Interessen und finden die beste Lösung für Sie.

Kindschaftssachen

Unser Anwaltsteam berät und unterstützt Sie gerne. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Erstberatung.

Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Die elterliche Sorge besteht bei verheirateten Eltern grundsätzlich gemeinsam. Sie umfasst insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Vermögenssorge und die Gesundheitssorge. Nur bei gravierenden Schwierigkeiten, die das Kindeswohl gefährden, entscheidet das Familiengericht über die Entziehung der elterlichen Sorge. Vorzugswürdig erscheint in nahezu jedem Fall die Erteilung einer sog. Sorgevollmacht. Auch beim Umgang ist jede Regelung am Kindeswohl zu orientieren. Kommen einvernehmliche Absprachen der Eltern nicht zustande entscheidet auf Antrag das Familiengericht über Besuchsrechte und Kontakt zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil. Unser Anwaltsteam berät und unterstützt Sie gerne. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung.

Kindesunterhalt

Für die Berechnung des Kindesunterhalts steht die Düsseldorfer Tabelle zur Verfügung, welche für unseren OLG-Bezirk Nürnberg durch die Süddeutschen Leitlinien präzisiert ist. Unterhaltsberechtigt sind Kinder bis sie eine eigene finanziell gesicherte Lebensstellung erreicht haben, was somit eine Ausbildung oder ein Studium umfasst. Relevant für die Höhe des Unterhaltsanspruchs ist das unterhaltsrechtliche Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Für die Ermittlung des Einkommens ist Expertise gefragt.

Wohnungszuweisung

Im Fall der Trennung kann ein Ehegatte verlangen, die Ehewohnung oder einen Teil zur Alleinnutzung zugewiesen zu erhalten. Falls eine einvernehmliche Lösung scheitert, ist ein Gerichtsverfahren zur Zuweisung der Ehewohnung zu erwägen. Entscheidend sind für die Zuweisung nicht allein die Eigentumsverhältnisse, sondern vielmehr die wechselseitigen Interessen der Ehegatten unter Berücksichtigung von minderjährigen Kindern.

Vermögens-auseinandersetzung

Unser Anwaltsteam berät und unterstützt Sie gerne. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Erstberatung.

Gesamtschuldner- haftung

Unser Anwaltsteam berät und unterstützt Sie gerne. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Erstberatung.

Miteigentum, Hausrat

Unser Anwaltsteam berät und unterstützt Sie gerne. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Erstberatung.

Abstammung, Vaterschafts-anfechtung

Die Abstammung führt rechtlich zu persönlichen und finanziellen Folgen für das Kind, etwa hinsichtlich Unterhalts oder erbrechtlicher Ansprüche. Ein Kind stammt von der Frau ab, welche es zur Welt bringt. Vater des Kindes ist, wer mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist oder das Kind anerkennt. Bei Zweifeln über die Vaterschaft besteht die Möglichkeit eines Verfahrens zur Vaterschaftsfeststellung vor dem Familiengericht. Eine Vaterschaft kann auch gerichtlich angefochten werden. Dabei sind Anfechtungsumstände fristgebunden in der Regel binnen zwei Jahren nach deren Kenntnis vorzutragen.

Versorgungsausgleich

Bei dem Versorgungsausgleich werden alle Anwartschaften der Altersvorsorge der Ehegatten geteilt. Umfasst sind gesetzliche, betriebliche und private Anwartschaften. Soll das grundsätzlich von Amts wegen durchzuführende Verfahren nicht stattfinden, bedarf es einer notariellen Vereinbarung der Ehegatten.

Zugewinn

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der gilt, falls keine notarvertragliche Regelung besteht. Bei Beendigung der Ehe durch Scheidung bestehen Ansprüche auf Zugewinnausgleich. Dabei sind das Anfangsvermögen am Tag der standsamtlichen Trauung und das Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags zu bilanzieren. Unternehmensanteile, Arztpraxen, Grundbesitz, Hausanwesen sind zu bewerten und in die Bilanz einzustellen. Gerne stehen wir mit unserer Expertise zur Zugewinnberechnung an Ihrer Seite.

Ihr Anwaltsteam bei Unternehmer-Scheidungen

Nadja Sommer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Partnerin
Mediatorin

»Als Anwälte können wir Ansprüche durchsetzen und Klagen gewinnen. Gute Lösungen kennen keine Gewinner und Verlierer.«

Stefanie Golden

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Mietrecht und WEG-Recht

»Ich bin stets um eine gütliche Einigung bemüht; gelingt eine solche nicht, kämpfe ich mit allen Kräften für Ihr Recht.«

Mit Sommer und Partner rechtlich gut beraten.
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