Wirtschaftsstrafrecht

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Perfektes Zusammenspiel unserer verschiedenen Fachanwälte

Als Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstand ist man täglich dem Risiko ausgesetzt, eine strafrechtlich relevante Tat zu begehen. Die Risiken lassen sich zwar eingrenzen, aber nicht vollständig vermeiden.

Kommt es zu einem Ermittlungsverfahren, gilt es schnell und vor allem mit der richtigen Strategie hierauf zu reagieren.

Das Wirtschaftsstrafrecht erfordert neben der »klassischen« Strafverteidigung eine tiefgehende Auseinandersetzung mit den Strafvorwürfen aus den verschiedensten Rechtsbereichen, wie z.B. dem Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht, etc.

Während im »normalen« Strafrecht üblicherweise wenig geschrieben wird, sind im Wirtschaftsstrafrecht aufgrund der Komplexität der Strafvorwürfe häufig umfangreiche Stellungnahmen und Gutachten Gegenstand des Verfahrens.

Hierbei hilft es, dass wir in unserer Kanzlei nicht nur auf Fachanwälte für Strafrecht, sondern auch auf solche aus den Bereichen des Arbeitsrechts, Handels- und Gesellschaftsrechts, Versicherungsrecht und Steuerrecht (Steuerberater) zugreifen können.

»Gerade im Wirtschaftsstrafrecht ist eine fachübergreifende Zusammenarbeit zwischen Fachanwälten und Steuerberatern unerlässlich.«

Ihr Anwaltsteam für Wirtschaftsstrafrecht

Daniel Sommer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

»Umfassende wirtschaftliche Beratung mit dem Fokus auf Problemlösung steht bei mir an erster Stelle.«

Philipp Hain

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

»Kompetenz schafft Vertrauen; Kompetenz durch Spezialisierung, Erfahrung und Transparenz.«

Dr. Randolf Ohnesorge

Rechtsanwalt

»Beim Unternehmenskauf gilt es den Überblick über die rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge zu bewahren.«

Mit Sommer und Partner fachlichübergreifend gut beraten.
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